Das seit dem 1. Januar 2023 geltende „Wohngeld Plus“ soll für eine spürbare Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen sorgen. Durch die Erhöhung erhalten die bisherigen Wohngeldhaushalte durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat mehr. Außerdem haben mehr Haushalte Anspruch auf die Leistung.
Mehr Haushalte als bisher haben Anspruch
Durch eine Anpassung der Berechnungsformel haben seit Anfang 2023 mehr Haushalte Anspruch auf Unterstützung. Das durchschnittliche Wohngeld wird sich von monatlich 180 Euro auf 370 Euro pro Haushalt erhöhen. Ebenso ist neu, dass nun auch Heizkosten im Rahmen einer Pauschale berücksichtigt werden. Für einen 1-Personenhaushalt beläuft sich diese auf 96 Euro im Monat, für einen 2-Personenhaus halt auf 124 Euro, je weitere Person kommen 24 Euro hinzu.
Ausschlussgründe und Vorrang anderer Sozialleistungen
Keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wer damit seinen Lebensunterhalt nicht sichern könnte. In diesen Fällen besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung oder auf das neue Bürgergeld. Kein Anspruch besteht z.B. auch dann, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen Leistungen nach den Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) beziehen, beziehen könnten oder wenn BAföG wegen des Einkommens der Eltern nicht bewilligt wird.
Auch Vermögen von 60.000 Euro für einen 1-Personenhaus- halt oder 30.000 Euro für jede weitere Person kann zum Ausschluss der Leistung führen.
Prüfen Sie den Anspruch selbst mit dem Wohngeldrechner
Ob ein Anspruch besteht, muss immer am Einzelfall geprüft werden. Vor Antragstellung empfiehlt sich z.B. der kostenfreie Online-Wohngeldrechner der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Dort können Sie anhand Ihrer Angaben zum Einkommen und zur Miete vorab die voraussichtliche Höhe des Wohngeldes errechnen. Link: stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml
19 neue Stellen für das Wohnungsamt
Im Rahmen der Wohngeldreform bekommt das Bezirksamt 19 neue Stellen finanziert, die jedoch nicht sofort besetzt werden können. Daher werden sich die Bearbeitungszeiten der Anträge von aktuell ca. sechs Wochen jetzt spürbar erhöhen. Pankow rechnet mit einer Verdopplung der berechtigten Haushalte von derzeit 3.100 auf 6.200. Die Antragszahlen könnten von aktuell 8.700 auf weit über 15.000 steigen. Wir bitten Sie daher darum, dass Sie nach Einreichung Ihrer Antragsunterlagen von Anfragen zum Bearbeitungsstand und von persönlichen Vorsprachen absehen.
Zahlungen erfolgen auch rückwirkend
Im Januar 2023 können Neuanträge erfasst, bearbeitet und Bescheide erteilt werden. Erste Wohngeldzahlungen sind dann regulär für den Februar und mit Nachzahlung für Januar möglich. Wohngeldberechtigte, denen bereits Leistungen über den 01.01.2023 hinaus bewilligt wurden, werden voraussichtlich im Februar 2023 automatisiert auf das neue Wohngeld umgestellt. Nachzahlungen für Januar und Februar und reguläre März-Zahlungen würden dann am 28.02.2023 erfolgen.
SO KÖNNEN SIE WOHNGELD BEANTRAGEN:
Die Antragstellung ist per Brief, per Fax, per E-Mail mit eingescannten Dokumenten oder Online möglich.
Kontakt: Wohnungsamt Pankow, Storkower Str. 113, 10407 Berlin
Fax 030 90295-2602
wohnungsamt@ba-pankow.berlin.de
Online-Anträge
Mietzuschuss für Mieter:innen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120656/
Lastenzuschuss bei selbstgenutztem Wohneigentum:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120665/
Sie haben offene Fragen?
Das Wohnungsamt Pankow hat FAQ, detaillierte Infor- mationen und Beispielrechnungen auf der Bezirksamts-Website zusammengestellt:
berlin.de/ba-pankow/wohngeld_plus
Dieser Artikel ist aus den Pankow-News – Neues aus Ihrem Bezirksamt. In der Ausgabe Winter 2022/2023 finden Sie noch viel andere nützliche und interessante Informationen, z. B. Wie das Bildungs- und Teilhabepaket Familien entlastet, Informationen zum Netzwerk der Wärme, zu Unterbringung von Geflüchteten und vieles mehr. Die vollständige Ausgabe der Pankow-News steht hier zum Download bereit.